Zollformalitäten und Beschränkungen
Nach der Kreuzung des Zustandrandes der Republik von Bulgarien können Passagiere Gebrauchsgüter importieren und exportieren, die in der Art, Quantitäten und Wert nicht von einer kommerziellen Natur sind. Diese schließen nicht Gegenstände ein, die der Passagier für persönliche Gebrauch- und Verbrauchsgegenstände tragen. Passagiere haben das Recht, an keinem Einfuhrzoll zu importieren, oder Einfuhrzölle, welche die Gegenstände, die zu den fremden Einzelpersonen für ihren Aufenthalt im Land notwendig sind, die in ihrer Art und in Quantität Zweck und der Dauer ihres Aufenthalts entsprechen, sowie Verbrauch einwendet: - Tabakprodukte (Passagiere über 16 Jahren des Alters) - Zigaretten - 200 Einzelteile oder andere Tabakprodukte - 250 Gr.; - alkoholische Getränke (Passagiere über 16 Jahren des Alters) - Wein - 2 Liter und alkoholische Alkohole - 1 Liter; - anderes trinkt: Kaffee - 500g. oder Kaffeeextrakt - 200g. Tee - 100 g. oder Teeextrakt - 40g.; - Duftstoffe - 50 ml und Toilettewasser - 250 ml. Passagiere, die unter vollen 16 Jahren des Alters sind, werden nicht zur zollfreien Einfuhr der Gebrauchsgüter erlaubt, die über, außer Medikationen verzeichnet werden. Passagiere älter als 16 können die zollfreien Gebrauchsgüter importieren, die auswärts anders als die erworben werden, die oben von einem Gesamtwert bis zu USS 100 oder vom Äquivalent in anderen Währungsrechnungseinheiten verzeichnet werden. Für Passagiere unter 16 ist die Einfuhrrate für die Gebrauchsgüter, die auswärts erworben werden, USS 50 oder ihr Äquivalent in anderen Währungsrechnungseinheiten. Die persönlichen Gebrauchgegenstände, neu und verwendet, die ein Passagier während irgendjemandes Reise normalerweise benötigen kann, alle Umstände des Spielraums in Betracht ziehend, werden unter das Regime des temporären Importes mit einer vollen Befreiung aller Gewohnheiten Gebühren gesetzt. Wieder exportierendes persönliches Eigentum kann nicht später stattfinden als der Moment, als die natürliche Person, die sie importiert hat, das Zollgebiet der Republik von Bulgarien verläßt.



